BARRIEREFREIHEIT · DEUTSCHLAND / EU

Wie zugänglich ist Ihre Website?

Finden Sie technische Barrieren, ordnen Sie Ihre Anforderungen ein und dokumentieren Sie die nächsten Schritte.

WCAG 2.2 A/AABFSG · BITV · Landesrecht

Website prüfen

Startadresse eingeben. Passendes Profil wählen. Bericht erhalten.

Öffentlich erreichbare HTTP-/HTTPS-Seite. Der Check liest HTML; geschützte Logins und Zielskripte werden nicht ausgeführt.

Ihr Website-Profil anpassenAnbieter · Dienst · Größe
Leer lassen, wenn die rechtlich maßgebliche Zahl noch ungeklärt ist.

Die Auswahl ist eine Zuordnungshilfe. Konzernbezüge, konkrete Vertragsanbahnung und andere sektorspezifische Gesetze können eine gesonderte Prüfung verlangen.

Ihre Einordnung

Anwendbarkeit noch offen

Bitte den tatsächlichen Diensttyp wählen. Ein Online-Vertragsdienst ist anders zu beurteilen als eine reine Informationswebsite oder ein ausschließliches B2B-Angebot.

    Umfang der Stichprobe

    Bis zu zehn Unterseiten derselben Herkunft ohne Query, Login-, Warenkorb- oder Downloadwege. Zum Beispiel Kontakt, Formular oder Leistungsseite. Die maximale Seitenzahl muss Startseite plus diese Adressen aufnehmen. Bei einer Weiterleitung auf eine andere Herkunft alte Unterseiten erneut anpassen.

    Interne Links werden bis zum gewählten Limit und zur konfigurierten Tiefe verfolgt. Die Stichprobe ist keine Vollprüfung des gesamten Webauftritts.

    Ein Befundbericht, kein Konformitätszertifikat. Automatische Teiltests können nur einen Teil der Anforderungen beurteilen. Offene Prüfungen bleiben im Bericht sichtbar.
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